Letzte Aktualisierung: 20. August 2026
Diese Service-spezifischen Bedingungen (WorkPass-Servicebedingungen) sind Teil der Nutzungsbedingungen für Plume Services (Plume-Bedingungen) und gelten für die Plume Services, die als WorkPass bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um eine Service-Suite, die schnelle und zuverlässige WLAN-Technologie für kleine Unternehmen (WorkPass Services) bietet.
BITTE LESEN SIE DIESE WORKPASS-SERVICEBEDINGUNGEN ZUSAMMEN MIT DEN PLUME-BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH. SIE ERHALTEN WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER IHRE BEZIEHUNG ZU PLUME UND DARÜBER, WIE MÖGLICHE STREITIGKEITEN BEIGELEGT WERDEN.
1. Wichtige Definitionen für die WorkPass-Services
Zu Ihrer Information sind viele der in diesen WorkPass-Servicebedingungen verwendeten Begriffe in diesem Abschnitt 1 definiert:
- Kunde bezeichnet das Rechtssubjekt, das ein Konto für eine Mitgliedschaft bei den WorkPass-Services besitzt.
- Kunden-Netzwerkgeräte sind Plume-Produkte (wie in den Plume-Bedingungen definiert) oder ähnliche WLAN-Verstärker, OpenSync-fähige Gateways und andere lokale WLAN-Netzwerkgeräte, die zur Einrichtung des WorkPass-Netzwerks des Kunden verwendet werden.
- Mitarbeiter hat die in Abschnitt 4.5 angegebene Bedeutung.
- Gast bezeichnet einen Kunden des Kunden, einen Besucher des Geschäftsstandorts des Kunden oder eine andere vom Kunden autorisierte Drittpartei, die auf das Gast-WLAN-Netzwerk zugreifen und es nutzen darf.
- Gast-WLAN-Netzwerk bezeichnet den Teil des WorkPass-Netzwerks, den der Kunde den Gästen zur Verfügung gestellt hat.
- Mitgliedschaft bezeichnet das Abonnement eines WorkPass-Servicetarifs, das von Plume, einem autorisierten Fachhändler oder einem Plume-Partner erworben wurde. Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung https://www.plume.com/workpass/.
- Benutzer bezeichnet eine natürliche Person, die vom Kunden für den Zugriff auf und die Nutzung des WorkPass-Netzwerks des Kunden autorisiert wurde, etwa Gäste und Mitarbeiter.
- WorkPass App bezeichnet die mobile Anwendung, die über den Apple App Store und Google Play verfügbar ist und als Benutzeroberfläche für die Einrichtung, Steuerung und Überwachung des WorkPass-Netzwerks dient.
- WorkPass-Netzwerk bezeichnet das WLAN-Netzwerk, das durch die Nutzung der WorkPass-Services durch den Kunden in Verbindung mit den Kunden-Netzwerkgeräten entsteht.
- Sie bezeichnen (je nach Kontext) den Kunden oder Benutzer, der die Plume-Services nutzt.
Alle anderen Begriffe in Großbuchstaben, die in diesen WorkPass-Servicebedingungen verwendet, aber nicht definiert werden, haben die in den Plume-Bedingungen angegebene Bedeutung.
2. Wie diese WorkPass-Servicebedingungen angewendet werden
Wenn eine Bedingung dieser WorkPass-Servicebedingungen mit den Plume-Bedingungen in Konflikt steht, gelten diese WorkPass-Servicebedingungen in Bezug auf die WorkPass-Services. Der Endbenutzer-Lizenzvertrag enthält Regelungen zu der in Plume-Produkten integrierten Software.
3. Lizenz für WorkPass App
Gemäß diesen WorkPass-Servicebedingungen und den Plume-Bedingungen gewährt Ihnen Plume eine beschränkte, widerrufliche, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz zum Herunterladen, Installieren und Verwenden der WorkPass-App zur Nutzung auf einem Mobilgerät, das Ihnen gehört oder anderweitig von Ihnen kontrolliert wird (Mobilgerät).
Sie erkennen an und stimmen zu, dass die WorkPass App unter Lizenz bereitgestellt und nicht an Sie verkauft wird. Sie erwerben kein Eigentumsrecht an der WorkPass App oder ein anderes Recht als die Nutzung der WorkPass App in Übereinstimmung mit der erteilten Lizenz und vorbehaltlich aller allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einschränkungen gemäß diesen WorkPass-Servicebedingungen und den Plume-Bedingungen. Plume und seine Lizenzgeber und Service-Anbieter behalten ihre gesamten Rechte, Titel und Interessen an der WorkPass App, einschließlich aller Urheberrechte, Marken und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum darin oder in Bezug darauf, es sei denn, Ihnen wurden diese in diesen WorkPass-Servicebedingungen ausdrücklich gewährt.
4. Nutzung der WorkPass-Services
4.1 Erwerb einer Mitgliedschaft Zur Nutzung der WorkPass-Services ist eine Mitgliedschaft erforderlich. Sie können eine Mitgliedschaft bei einem autorisierten Fachhändler oder einem Plume-Partner erwerben.
4.1.2 Bei Plume-Partnern erworbene Mitgliedschaft Wenn Ihre Mitgliedschaft von einem Plume-Partner erworben wird (Partner-Mitgliedschaft), unterliegt die Verpflichtung von Plume, die WorkPass-Services in Verbindung mit Ihrer Partner-Mitgliedschaft zu aktivieren, der Vereinbarung von Plume mit dem Plume-Partner, und die Bedingungen Ihrer Partner-Mitgliedschaft unterliegen Ihrer Vereinbarung mit dem Plume-Partner. Der Plume-Partner, der Ihre Partner-Mitgliedschaft anbietet, ist auch für den Support für die WorkPass-Services und die Ausrüstung Ihres Kundennetzwerks verantwortlich.
4.1.3. Vertragsverhältnisse bei Partner-Mitgliedschaften. Wird die Mitgliedschaft über einen Plume-Partner bezogen, kommt der Vertrag über die Bereitstellung der WorkPass-Services ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Plume-Partner zustande. Der Plume-Partner ist gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und schuldet die Leistungserbringung, den Support sowie die gesetzliche Gewährleistung. Plume erbringt die zugrunde liegenden technischen Leistungen im Verhältnis zum Plume-Partner auf Grundlage der zwischen Plume und dem Plume-Partner geschlossenen Vereinbarung. Datenschutzrechtlich ist der Plume-Partner Verantwortlicher; Plume wird insoweit als Auftragsverarbeiter auf Grundlage des zwischen Plume und dem Plume-Partner geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages tätig.
4.2 Unübertragbarkeit von Mitgliedschaften Sobald eine Mitgliedschaft einem Konto zugeordnet wurde (z. B. wenn Sie eine Mitgliedschaft für WorkPass-Services mit Ihrem Konto verbinden und eine andere Mitgliedschaft mit Ihrem Konto, um die WorkPass-Services in Ihrem Unternehmen zu nutzen), können Sie Ihre Mitgliedschaft nicht auf ein anderes Konto bei Plume übertragen, auch nicht auf das Konto eines Familienmitglieds. Um ein Plume-Produkt zu verwenden, das einem Konto mit einem neuen oder anderen Konto zugeordnet wurde, ist eine neue oder weitere Mitgliedschaft erforderlich, um die Einrichtung des Plume-Produkts abzuschließen.
4.3 Passiver Servicemodus Nach Ablauf einer Mitgliedschaft können die Plume-Produkte und die Plume WorkPass-App, die in Verbindung mit dieser Mitgliedschaft verwendet werden, in einer eingeschränkten Weise funktionieren, die als Passiver Servicemodus bezeichnet wird. Im passiven Servicemodus ist Ihr WorkPass-Netzwerk statisch und erhält keine Leistungsverbesserungen und Updates. Die Funktionen der Plume WorkPass-App sind auf die grundlegende Verwaltung und Anzeige von Geräten beschränkt, die mit dem WorkPass-Netzwerk verbunden sind. Plume-Produkte erhalten weiterhin Firmware-Updates, die den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Support-Richtlinien von Plume entsprechen, unabhängig vom Mitgliedschaftsstatus. Der passive Servicemodus ist möglicherweise nicht für Netzwerkgeräte des Kunden verfügbar, die bei einem Plume-Partner oder einem anderen Drittanbieter erworben wurden. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft über einen Plume-Partner erhalten, lesen Sie bitte Ihre Vereinbarung mit dem Plume-Partner, um weitere Informationen zu erhalten.
4.4 Gast-WLAN-Netzwerk Bevor Sie Gästen den Zugang zum und die Nutzung des Gast-WLAN-Netzwerks des Kunden gestatten, müssen Sie von jedem Gast die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einholen, in denen mindestens festgelegt ist, dass Plume gegenüber den Gästen nicht haftbar ist und dass die Gäste verpflichtet sind, alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit ihrer Nutzung des Gast-WLAN-Netzwerks einzuhalten (Gast-WLAN-Bedingungen). Plume stellt eine Auswahl an Bedingungen für das Gast-WLAN zur Verfügung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu gewährleisten, dass die Bedingungen für das Gast-WLAN für sein Geschäft geeignet sind und den geltenden Gesetzen entsprechen. Plume lehnt jegliche Verantwortung und Haftung für die Verwendung der Auswahl ab. Plume empfiehlt dem Kunden, sich hinsichtlich der Erstellung der Bedingungen für das Gast-WLAN angemessen rechtlich beraten zu lassen.
4.5 WLAN-Netzwerk für Mitarbeiter
Mit den WorkPass-Services können Sie ein spezielles WLAN-Netzwerk (Mitarbeiter-WLAN-Netzwerk) einrichten, das von Ihren Mitarbeitern, externen Mitarbeitern oder anderen Mitarbeitern des Kunden (Mitarbeiter) verwendet werden kann. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Nutzung des Mitarbeiter-WLAN-Netzwerks durch Ihre Mitarbeiter diese WorkPass-Servicebedingungen einhält, und sind für die Nutzung der Plume WorkPass-Services durch Ihre Mitarbeiter in jeder Hinsicht verantwortlich.
4.6 Zusätzliche Administratoren Die WorkPass-Services können es Ihnen ermöglichen, einen oder mehrere zusätzliche Administratoren zu benennen, die das WorkPass-Netzwerk in Ihrem Namen verwalten können (jeweils ein „zusätzlicher Administrator“). Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Nutzung der WorkPass-Services durch jeden zusätzlichen Administrator diesen WorkPass-Servicebedingungen und den Plume-Bedingungen entspricht, und für alle Aktivitäten, die auf Ihrem Konto stattfinden, einschließlich der Handlungen eines zusätzlichen Administrators.
5. Personenbezogene Daten Soweit Plume personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt vorrangig der zwischen dem Kunden und Plume geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Bei Widersprüchen zwischen dem AVV, diesen Servicebedingungen, den Plume-Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung von Plume gilt folgende Rangfolge: (1) der AVV, (2) diese Servicebedingungen, (3) die Plume-Nutzungsbedingungen, (4) die Datenschutzerklärung. Verweise auf Datenschutzhinweise Dritter begründen keine eigenständigen vertraglichen Regelungen und gehen dem AVV in keinem Fall vor.
Die WorkPass-Services können Ihnen den Zugriff auf bestimmte Informationen über Gäste (Gästedaten) ermöglichen, wie z. B. Häufigkeit und Dauer der Nutzung des Gäste-WLAN-Netzwerks, ob ein Gast neu im Gäste-WLAN-Netzwerk ist, Datenverbrauch über das Gäste-WLAN-Netzwerk und Informationen zu Social-Media-Konten (sofern zulässig). Bei einigen Gästedaten handelt es sich gemäß geltendem Recht um personenbezogene Daten. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Compliance der geltenden Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Sicherheitsgesetze und -anforderungen in Bezug auf Gästedaten.
Plume verarbeitet Gästedaten im Auftrag des Kunden, um die WorkPass-Services bereitzustellen, sowie für eigene geschäftliche Zwecke, wie in der Datenschutzrichtlinie von Plume beschrieben. Dementsprechend ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Gäste Zugang zur Plume-Datenschutzrichtlinie haben, und deren Zustimmung zu dieser einzuholen.
Lesen Sie bitte die Datenschutzrichtlinie von Plume, um zu erfahren, wie Plume persönliche Informationen sammelt, verwendet und weitergibt, sowie die Aufbewahrungs- und Löschpraktiken von Plume für die WorkPass-Services. Die von Plume eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, einschließlich etwaiger Google-Dienste, sind abschließend in der Anlage „Unterauftragsverarbeiter“ zum AVV aufgeführt. Dort sind für jeden Unterauftragsverarbeiter der Verarbeitungszweck, die Kategorien personenbezogener Daten, der Verarbeitungsort sowie die Grundlage etwaiger Drittlandsübermittlungen angegeben.
6. Aktualisierungen der WorkPass-Services
Plume behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Aktualisierungen (wie in den Plume-Bedingungen definiert) zu entwickeln und bereitzustellen, von denen einige bestimmte Funktionen und Funktionalitäten vollständig ändern oder löschen können. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Plume nicht verpflichtet ist, Updates bereitzustellen oder bestimmte Funktionen oder Funktionalitäten weiterhin bereitzustellen oder zu ermöglichen.
Wenn Ihr Mobilgerät mit dem Internet verbunden ist, tritt je nach den Einstellungen Ihres Mobilgeräts Folgendes ein: (i) die WorkPass-App lädt automatisch alle verfügbaren Updates herunter und installiert sie; (ii) oder Sie erhalten eine Benachrichtigung oder werden aufgefordert, verfügbare Updates herunterzuladen und zu installieren. Sie erklären sich damit einverstanden, dass bestimmte Funktionen der WorkPass-Services möglicherweise nicht ordnungsgemäß funktionieren, wenn Sie keine Updates installieren. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass alle Updates Teil der WorkPass-Services werden und allen allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser WorkPass-Servicebedingungen unterliegen.
7. GARANTIEAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
DIE PLUME-DIENSTE UND MATERIALIEN VON DRITTANBIETERN SOWIE ANDERE ÜBER DIE PLUME-SERVICES VERFÜGBARE INHALTE WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND AUF BASIS DER VERFÜGBARKEIT BEREITGESTELLT.
ABSCHNITTE 11 UND 12 DER PLUME-BEDINGUNGEN ENTHALTEN AUSSCHLÜSSE, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, DIE FÜR IHRE NUTZUNG DES WORKPASS-SERVICES GELTEN. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER ANDEREN BESCHRÄNKUNGEN DER ANWENDBAREN GESETZLICHEN RECHTE EINES VERBRAUCHERS NICHT ZULÄSSIG, SODASS EINIGE ODER ALLE AUSSCHLÜSSE, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE GELTEN.
8. SCHLICHTUNGSHINWEIS
Mit Ausnahme bestimmter Arten von Streitigkeiten verlangen die Plume-Bedingungen, dass Sie alle Streitigkeiten mit Plume durch ein individuelles Schiedsverfahren und nicht im Rahmen einer Sammel- oder Verbandsklage beilegen. Sie und Plume verzichten jeweils auf das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren. Bitte lesen Sie „Vereinbarung zur Schlichtung“ in Abschnitt 13 der Plume-Bedingungen, um weitere Informationen zu erhalten.
9. Kontaktaufnahme mit Plume
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne unter support@plume.com an uns wenden.